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Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit mag auf den ersten Blick nicht unmittelbar mit meinem Portfolio in Verbindung stehen. Doch als jemand, der sich auf Teamentwicklung im Tourismus, insbesondere der Hotellerie, spezialisiert hat und eine Weiterbildung zur Nachhaltigkeitsmanagerin an der Deutschen Hotelakademie (DHA) absolviert hat, sehe ich es als wertvoll, diesem Thema Raum zu geben.

Mein Schwerpunkt liegt auf der sozialen Säule der Nachhaltigkeit, denn diese zieht sich wie ein roter Faden durch meine gesamte berufliche Laufbahn. 

Soziale Nachhaltigkeit bedeutet unter anderem, das Wohl der Mitarbeitenden zu fördern, Resilienz zu stärken und ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem jeder sein Potenzial entfalten kann. 

Gleichzeitig sind die drei Säulen der Nachhaltigkeit – sozial, ökologisch und ökonomisch – untrennbar miteinander verbunden. Sie bedingen und beeinflussen einander stets, und nur im Zusammenspiel können sie ihre volle Wirkung entfalten.

Daher möchte ich meinen Besuchern auf dieser Seite nicht nur eine Orientierung bieten, sondern auch ein Nachschlagewerk im Nachhaltigkeits-Dschungel schaffen. Nachhaltigkeit liegt mir persönlich am Herzen und fließt unmittelbar in meine Arbeit ein. Es geht darum, die Brücke zu schlagen zwischen persönlichem Engagement und der Verantwortung, die wir als Unternehmen tragen, um langfristig erfolgreich und verantwortungsvoll zu handeln.

Environmental – Umwelt

Governance – Unternehmensführung

Environmental – Umwelt

 Der ökologische Aspekt der Nachhaltigkeit umfasst Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und zur Reduktion von Ressourcenverbrauch. In der Hotellerie bedeutet das beispielsweise, den Energie- und Wasserverbrauch zu senken, Müll zu reduzieren und nachhaltige Lieferketten zu nutzen. Das kann durch energiesparende Geräte, Wasseraufbereitungsanlagen oder die Zusammenarbeit mit regionalen, nachhaltigen Lieferanten erreicht werden.

Social – Soziales

Governance – Unternehmensführung

Environmental – Umwelt

 Der soziale Aspekt bezieht sich auf das Wohl der Mitarbeitenden und der Gemeinschaft. In der Hotellerie bedeutet das, faire Arbeitsbedingungen zu schaffen, die persönliche Entwicklung zu fördern und ein inklusives Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Resilienztraining, Gesundheitsprogramme und Maßnahmen zur Verbesserung der Work-Life-Balance sind Beispiele, wie soziale Nachhaltigkeit umgesetzt werden kann. Dies trägt dazu bei, die Mitarbeiterbindung zu erhöhen und das Wohlbefinden aller Beteiligten zu stärken.

Governance – Unternehmensführung

Governance – Unternehmensführung

Governance – Unternehmensführung

 Governance bezieht sich auf die verantwortungsvolle Unternehmensführung. In der Hotellerie bedeutet dies, Transparenz zu fördern, ethische Standards einzuhalten und klare Richtlinien für den Umgang mit Mitarbeitenden und Gästen zu etablieren. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, Anti-Korruptionsstrategien und der Aufbau einer Feedback-Kultur, die das Vertrauen aller Stakeholder stärkt.

FAQs

Was ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Unternehmen müssen regelmäßig berichten, wie sie in den Bereichen Umwelt (Economy), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) abschneiden. Das Ziel ist, transparent zu machen, wie Unternehmen zur Nachhaltigkeit beitragen. 

Woher kommt die Berichtspflicht?

Die EU hat Regeln wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erlassen, um sicherzustellen, dass Unternehmen nicht nur über ihre Finanzen, sondern auch über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen informieren. 

Wer ist betroffen? (Stand 09/2024)

  • Große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern.
  • Kapitalmarktorientierte Unternehmen.
  • Ab 2026 auch viele mittelständische Unternehmen.

Was ist, wenn mein Unternehmen noch nicht betroffen ist?

Auch Unternehmen, die (noch) nicht berichtspflichtig sind, können freiwillig Berichte erstellen. Das bietet Vorteile wie:

  • Frühzeitige Vorbereitung auf zukünftige Vorschriften.
  • Verbesserung der Marktposition.
  • Steigerung des Vertrauens bei Kunden und Investoren.

Diese Beispiele helfen zu verstehen, wie umfassend die Berichterstattung sein kann und wie vielfältig die Themen sind, die adressiert werden müssen. Auch kleinere Unternehmen können schon früh mit einer Berichterstattung beginnen, indem sie sich gezielt auf einzelne dieser Themenfelder konzentrieren, um ihre Position zu stärken. 

Für Unternehmen, die sich dem Thema nähern wollen, ohne direkt verpflichtet zu sein, kann die Konzentration auf den sozialen Bereich besonders sinnvoll sein. Mitarbeitermotivation, faire Arbeitsbedingungen und soziale Verantwortung können Wettbewerbsvorteile bringen, die auch langfristig wirtschaftlichen Erfolg fördern.

Was muss berichtet werden?

Es geht um den Einfluss eines Unternehmens auf beispielsweise:

Umwelt:

Klimaschutz, Ressourcenverbrauch, Biodiversität, Umweltauswirkungen der Lieferkette.

Soziales:

Arbeitsbedingungen, Diversität, faire Bezahlung, Mitarbeiterentwicklung, Work-Life-Balance, Menschenrechte in der Lieferkette.

Governance:

Unternehmensführung, Compliance, Transparenz, Risikomanagement, Datenschutz und IT-Sicherheit. 

Was ist der Unterschied zwischen CSRD und ESRS?

  • CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive): Das ist die EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Sie legt fest, wer berichten muss (z.B. große Unternehmen und börsennotierte KMUs) und über welche Themenbereiche wie Umwelt, Soziales und Unternehmensführung berichtet werden muss.
  • ESRS (European Sustainability Reporting Standards): Das sind die genauen Standards, die erklären, wie die Berichterstattung erfolgen soll. Sie geben den Unternehmen klare Anweisungen, welche konkreten Informationen sie über Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) offenlegen müssen, z.B. zu Themen wie Klimawandel, Arbeitsbedingungen und Ressourcennutzung. Diese Standards helfen dabei, Berichte vergleichbar und leicht verständlich zu machen, egal aus welchem Land das Unternehmen kommt. Entwickelt werden sie von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group), die von der EU beauftragt wurde. 

Wie hängen CSRD und ESRS zusammen?

Die CSRD gibt den rechtlichen Rahmen vor und verpflichtet Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die ESRS liefern die detaillierten Vorgaben, wie diese Berichte erstellt werden sollen. Einfach gesagt: Die CSRD sagt, wer und was berichtet werden muss, während die ESRS regeln, wie das konkret umgesetzt wird. 

Müssen Unternehmen sowohl CSRD als auch ESRS nutzen, um ihre Berichte zu erstellen?

Ja, Unternehmen müssen beide Dokumente parallel verwenden. Die CSRD legt fest, wer berichten muss und über welche Themenbereiche (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung). Die ESRS liefern die detaillierten Vorgaben, wie der Bericht erstellt werden soll. Nur durch die Kombination beider Richtlinien können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Berichterstattung transparent, vergleichbar und rechtlich konform den Anforderungen der EU entspricht.  

Wie hängt der Green Deal mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammen?

Der Green Deal ist der große Plan der EU, um Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Das bedeutet, dass alle Bereiche – von Energie über Landwirtschaft bis zur Industrie – weniger CO₂ ausstoßen und umweltfreundlicher werden müssen. Die Berichterstattungspflicht ist ein Werkzeug, um Unternehmen dazu zu bringen, ihren Beitrag zu diesem Ziel offenzulegen. Durch ihre Berichte zeigen Unternehmen, was sie tun, um umweltfreundlicher zu werden und wie sie die Ziele des Green Deals unterstützen. 

Was ist die EU-Taxonomie-Verordnung und warum ist sie wichtig?

Die EU-Taxonomie-Verordnung legt fest, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Das Ziel ist es, zu definieren, was "grün" ist und was nicht, um sicherzustellen, dass Unternehmen ehrlich und transparent berichten. Für Unternehmen bedeutet das, dass sie in ihren Berichten angeben müssen, ob und wie ihre Tätigkeiten zu den Umweltzielen der EU beitragen. Das hilft Investoren, zu erkennen, welche Unternehmen wirklich nachhaltig arbeiten. 

Wie hängt die EU-Taxonomie mit der CSRD zusammen?

Die CSRD verpflichtet Unternehmen zur Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsleistungen, und die Taxonomie-Verordnung gibt ihnen die Regeln an die Hand, um zu bestimmen, welche ihrer Aktivitäten nachhaltig sind. Unternehmen müssen also in ihren Berichten auch erklären, inwiefern sie den Anforderungen der EU-Taxonomie entsprechen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Berichte über Umweltmaßnahmen klar und nachvollziehbar sind. 

Was ist EFRAG?

EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) ist eine unabhängige Organisation, die für die Entwicklung von Rechnungslegungsstandards auf europäischer Ebene verantwortlich ist. Ursprünglich wurde EFRAG gegründet, um die Europäische Kommission bei der Entwicklung und Umsetzung von IFRS (International Financial Reporting Standards) zu unterstützen, hat jedoch in den letzten Jahren ihre Rolle erweitert und ist nun stark in die Entwicklung von Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards involviert.

Zusammenhang zwischen EFRAG, CSRD, EU-Taxonomie und anderen Nachhaltigkeitsinitiativen:

  1. CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive):
    • Die CSRD ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die die Verpflichtungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich erweitert. Sie gilt für mehr Unternehmen als die vorherige NFRD (Non-Financial Reporting Directive) und verlangt detaillierte Informationen über ökologische, soziale und Governance-bezogene (ESG) Themen.
    • EFRAG wurde von der Europäischen Kommission beauftragt, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu entwickeln, die im Rahmen der CSRD verwendet werden sollen. Diese Standards legen fest, welche Informationen Unternehmen veröffentlichen müssen, um den Anforderungen der CSRD gerecht zu werden.

  1. EU-Taxonomie:
    • Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das Unternehmen hilft, wirtschaftliche Aktivitäten als ökologisch nachhaltig einzustufen. Ziel ist es, Investitionen in nachhaltige Aktivitäten zu fördern und Greenwashing zu vermeiden.
    • Die von EFRAG entwickelten ESRS berücksichtigen auch die Berichterstattung im Zusammenhang mit der EU-Taxonomie. Unternehmen müssen im Rahmen der CSRD offenlegen, inwieweit ihre wirtschaftlichen Aktivitäten mit den Kriterien der EU-Taxonomie übereinstimmen.

  1. VSME-Standards und KMU:
    • EFRAG arbeitet auch an der Entwicklung von VSME-Standards (Voluntary Sustainability Standards for SMEs), die speziell auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zugeschnitten sind, um ihnen die Berichterstattung über Nachhaltigkeit zu erleichtern. Diese Standards sind freiwillig, aber sie bieten KMU einen einfacheren Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung und ermöglichen eine gewisse Vergleichbarkeit.

Fazit:

  • EFRAG entwickelt die ESRS, die die Grundlage der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der CSRD bilden.
  • CSRD legt die Verpflichtungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen fest und erweitert den bisherigen Rahmen der NFRD.
  • Die EU-Taxonomie legt Kriterien für ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten fest und ist eine wichtige Grundlage für die Berichterstattung über Umweltaspekte im Rahmen der CSRD.
  • EFRAG spielt eine zentrale Rolle in der Harmonisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa, indem es Standards entwickelt, die ökologische, soziale und Governance-Aspekte abdecken und mit der EU-Taxonomie in Einklang stehen.

Die Arbeit von EFRAG ist daher wesentlich, um die Anforderungen der CSRD zu erfüllen und sicherzustellen, dass die EU-Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit klar und vergleichbar berichten.

Was sind die VSME-Standards der EFRAG?

Die VSME-Standards (Voluntary Sustainability Standards for SMEs) der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) sind freiwillige Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entwickelt wurden. Diese Standards zielen darauf ab, KMU dabei zu unterstützen, ihre Nachhaltigkeitsziele und -maßnahmen strukturiert zu dokumentieren und zu kommunizieren. 

Green Vision Solutions

Im Januar 2024 veröffentlichte die EFRAG einen ersten Entwurf des VSME-Standards zur öffentlichen Konsultation. Dieser Entwurf bietet KMU eine vereinfachte Alternative zu den umfassenderen European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die für größere Unternehmen verpflichtend sind. Durch die Anwendung der VSME-Standards können KMU ihre Nachhaltigkeitsleistungen transparent darstellen und so den Anforderungen von Geschäftspartnern, Kunden und Finanzinstituten gerecht werden. 

DIHK

Die VSME-Standards berücksichtigen die begrenzten Ressourcen von KMU und bieten praxisnahe Ansätze zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Unternehmensberichterstattung. Sie decken Themen wie Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ab und fördern eine einheitliche und anerkannte Berichterstattung. 

Green Vision Solutions

Was sind SDGs?

SDGs (Sustainable Development Goals) sind die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, die 2015 als Teil der Agenda 2030 verabschiedet wurden. Es gibt insgesamt 17 Ziele, die darauf abzielen, eine nachhaltige Entwicklung auf sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Ebene weltweit zu fördern. Diese Ziele sind eine globale Antwort auf die Herausforderungen unserer Zeit, wie Armut, Ungleichheit, Klimawandel, Umweltzerstörung, Frieden und Gerechtigkeit. Die SDGs sind sehr breit gefächert und umfassen sowohl Themen wie hochwertige Bildung, Geschlechtergleichheit, den Schutz von Ozeanen und Landökosystemen als auch nachhaltigen Konsum und Produktion.

Einige der wichtigsten SDGs sind:

  • Keine Armut (Ziel 1)
  • Kein Hunger (Ziel 2)
  • Maßnahmen zum Klimaschutz (Ziel 13)
  • Leben an Land (Ziel 15)


https://unric.org/de/17ziele/

Was sind IDGs?

Die IDGs (Inner Development Goals) sind eine Initiative, die sich auf die inneren Fähigkeiten und Qualitäten des Menschen konzentriert, die erforderlich sind, um die SDGs zu erreichen. Die IDGs gehen davon aus, dass die globalen Herausforderungen nicht nur durch äußere, technische Lösungen bewältigt werden können, sondern auch durch die Entwicklung der inneren Fähigkeiten, die notwendig sind, um mit diesen Herausforderungen umzugehen.

Die IDGs sind in fünf Kategorien unterteilt:

  1. Being: Beziehung zu sich selbst, z. B. Achtsamkeit und Selbstwahrnehmung.
  2. Thinking: Kognitive Fähigkeiten, z. B. kritisches Denken und Sinnfindung.
  3. Relating: Beziehung zu anderen, z. B. Empathie und aktives Zuhören.
  4. Collaborating: Zusammenarbeitsfähigkeiten, z. B. Kommunikationsfähigkeit und Konfliktlösung.
  5. Acting: Handeln, z. B. Mut und Integrität.


https://innerdevelopmentgoals.org/framework/

Scope 1-3: Emissionen in Bezug auf Nachhaltigkeit

Die Begriffe Scope 1, 2 und 3 beschreiben die verschiedenen Kategorien von Treibhausgasemissionen, die Unternehmen verursachen können:

  • Scope 1: Direkte Emissionen, die aus Quellen stammen, die im Besitz des Unternehmens sind oder von diesem kontrolliert werden, wie z.B. Heizkessel, Firmenfahrzeuge oder Kältemittelverluste.
  • Scope 2: Indirekte Emissionen, die aus dem Energieverbrauch entstehen, wie zum Beispiel aus zugekauftem Strom, Dampf oder Wärme, die für den Betrieb benötigt werden.
  • Scope 3: Weitere indirekte Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, wie zum Beispiel Emissionen aus Geschäftsreisen, eingekauften Gütern und Dienstleistungen oder der Anreise der Gäste. Diese Kategorie ist oft die größte und komplexeste, da sie Emissionen umfasst, die nicht direkt vom Unternehmen kontrolliert werden können.

Das Verständnis dieser Kategorien hilft dabei, Maßnahmen zu identifizieren, um Emissionen gezielt zu reduzieren und nachhaltiger zu wirtschaften.


Betriebliche CO2-Bilanz - Scopes leicht erklärt - KliMaWirtschaft 

https://ghgprotocol.org/

Nach welchen Richtlinien sollten sich Unternehmen richten?

Unternehmen, die Nachhaltigkeit in ihre Geschäftspraktiken integrieren möchten, sollten sich an einer Vielzahl von Richtlinien und Standards orientieren. Diese bieten Orientierungshilfen zur nachhaltigen Unternehmensführung und zur Transparenz in der Berichterstattung. Hier sind einige der wichtigsten Richtlinien, die für Unternehmen von Bedeutung sind:

1. CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)

  • Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung erweitert und für eine größere Anzahl von Unternehmen verpflichtend macht. Sie ersetzt die frühere NFRD (Non-Financial Reporting Directive).
  • Ziel der CSRD ist es, Unternehmen zu mehr Transparenz bei ihren Umwelt-, Sozial- und Governance-Aktivitäten (ESG) zu verpflichten.

2. ESRS (European Sustainability Reporting Standards)

  • Die ESRS werden von der EFRAG entwickelt und legen fest, welche Informationen Unternehmen im Rahmen der CSRD offenlegen müssen.
  • Diese Standards helfen Unternehmen dabei, die Erwartungen der Stakeholder zu erfüllen und die Nachhaltigkeitsleistung transparent darzustellen.

3. EU-Taxonomie

  • Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das wirtschaftliche Aktivitäten hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit bewertet. Sie hilft Unternehmen, zu erkennen, ob ihre Aktivitäten ökologisch nachhaltig sind.
  • Dies ist besonders wichtig für die Finanzierung von Unternehmen, da Investoren zunehmend nachweislich nachhaltige Unternehmen bevorzugen.

4. SDGs (Sustainable Development Goals)

  • Die 17 SDGs der Vereinten Nationen dienen als globales Rahmenwerk für nachhaltige Entwicklung. Unternehmen können sich an diesen Zielen orientieren, um ihre strategischen Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit zu definieren und zu priorisieren.
  • Dazu gehören Themen wie Klimaschutz, Armutsbekämpfung, hochwertige Bildung und Geschlechtergleichstellung.

5. GRI (Global Reporting Initiative) Standards

  • Die GRI-Standards sind weltweit anerkannte Richtlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie bieten eine detaillierte Anleitung für Unternehmen, wie sie ihre sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen messen und kommunizieren können.
  • Sie sind modular aufgebaut und ermöglichen eine umfassende Berichterstattung über die Nachhaltigkeitsleistung.

6. UN Global Compact

  • Der UN Global Compact ist eine Initiative, die Unternehmen dazu aufruft, zehn Prinzipien zu den Themen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsbekämpfung in ihre Geschäftspraktiken zu integrieren.
  • Er unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der SDGs und bietet eine Plattform zur Zusammenarbeit und zum Wissensaustausch.

7. TCFD (Task Force on Climate-related Financial Disclosures)

  • Die TCFD hat Empfehlungen entwickelt, die Unternehmen helfen sollen, klimabezogene Risiken und Chancen zu identifizieren und offenzulegen.
  • Das Ziel ist es, Investoren, Kreditgebern und anderen Stakeholdern eine bessere Entscheidungsgrundlage zu bieten.

8. ISO 14001 (Umweltmanagement)

  • Die ISO 14001 ist ein international anerkannter Standard für Umweltmanagementsysteme. Unternehmen, die diesen Standard implementieren, verpflichten sich zur kontinuierlichen Verbesserung ihrer Umweltleistung und zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.

9. IDGs (Inner Development Goals)

  • Die IDGs bieten Orientierung für die persönliche und soziale Entwicklung innerhalb des Unternehmens. Sie fördern die inneren Fähigkeiten, die notwendig sind, um die globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) zu erreichen.

10. VSME-Standards (Voluntary Sustainability Standards for SMEs)

  • Die VSME-Standards der EFRAG sind speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entwickelt worden, um ihnen eine einfachere und praxisnahe Herangehensweise an die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu bieten.

Zusammenfassung

Unternehmen sollten sich bei der Integration von Nachhaltigkeit an den ESRS, der EU-Taxonomie und der CSRD orientieren, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Transparenz zu gewährleisten. Gleichzeitig können die GRI-Standards, der UN Global Compact und die SDGs als freiwillige Rahmenwerke genutzt werden, um die eigene Nachhaltigkeitsstrategie weiterzuentwickeln. Die ISO 14001 bietet einen strukturierten Ansatz für das Umweltmanagement, während die IDGs und VSME-Standards insbesondere kleinere Unternehmen und die persönliche Entwicklung der Mitarbeitenden im Blick haben.

Die Auswahl der richtigen Richtlinien hängt oft von der Unternehmensgröße, Branche und den spezifischen Zielen ab, die das Unternehmen erreichen möchte. Durch eine Kombination dieser Standards können Unternehmen sicherstellen, dass sie ihre Nachhaltigkeitsziele strategisch, umfassend und transparent verfolgen.

Berichterstattung

Wichtige Elemente der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung:

Die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein zentraler Bestandteil der Bemühungen, die europäische Wirtschaft auf nachhaltigere, klima- und umweltfreundlichere Grundlagen zu stellen. Durch gesetzliche Regelungen und Rahmenwerke möchte die Europäische Union (EU) Unternehmen dazu verpflichten, umfassende, transparente und vergleichbare Berichte über ihre ökologischen, sozialen und Governance-Leistungen (ESG) zu veröffentlichen.


1.Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD):

Die CSRD ist ein bedeutender Rechtsrahmen, der im Jahr 2021 von der EU verabschiedet wurde, um die vorherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) zu erweitern und zu aktualisieren. Die CSRD legt detaillierte Anforderungen für Unternehmen in Bezug auf ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung fest. Es betrifft mehr Unternehmen als die NFRD und verlangt eine umfassendere Offenlegung von ESG-Daten. Diese Berichte sollen in die Finanzberichterstattung integriert und von externen Prüfern überprüft werden.

Hauptmerkmale der CSRD:

  • Erweiterte Reichweite: Betrifft große Unternehmen (ab 250 Mitarbeitern) und gelistete KMUs, mit schrittweiser Einführung ab 2024.
  • Verpflichtende Berichterstattung über ESG-Themen: Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren müssen vollständig berücksichtigt werden.
  • Externes Audit: Nachhaltigkeitsberichte müssen von einer unabhängigen Stelle geprüft werden.


2. European Sustainability Reporting Standards (ESRS):

Die ESRS werden von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt und dienen als konkrete Richtlinien für die CSRD. Diese Standards legen fest, welche Daten zu berichten sind und wie diese Informationen standardisiert und vergleichbar aufbereitet werden.


3. Green Deal und Taxonomie-Verordnung:

Die EU-Taxonomie-Verordnung bietet einen Rahmen zur Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten, die als ökologisch nachhaltig gelten. Unternehmen, die gemäß der CSRD berichten müssen, müssen ebenfalls angeben, inwiefern ihre Aktivitäten den Anforderungen der EU-Taxonomie entsprechen. Die Taxonomie-Verordnung stellt sicher, dass Unternehmen Aktivitäten transparent darstellen, die zur Erreichung der EU-Klimaziele beitragen.


4. Doppelte Wesentlichkeit:

Das Konzept der doppelten Wesentlichkeit spielt eine zentrale Rolle in der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Es fordert Unternehmen auf, sowohl die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Umwelt und Gesellschaft als auch die Auswirkungen von Umwelt- und sozialen Themen auf das Unternehmen selbst zu bewerten und zu berichten.


5. Ziele der Berichterstattung:

Die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung zielt darauf ab, Transparenz zu erhöhen, Anlegern und anderen Stakeholdern umfassende Informationen zu geben und die Verantwortlichkeit von Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit zu stärken. Dadurch soll die Finanzierung von nachhaltigen Projekten gefördert und die Transformation hin zu einer grüneren Wirtschaft beschleunigt werden.


Herausforderungen und Zukunftsperspektiven:

Obwohl die Regulierung bereits auf einem sehr hohen Niveau ist, stehen Unternehmen vor Herausforderungen in Bezug auf die Datenerhebung, Standardisierung und Berichterstattung, insbesondere wenn es um internationale Märkte geht. Die Harmonisierung der Berichterstattung mit anderen globalen Standards (wie den GRI-Standards oder dem TCFD) bleibt eine zentrale Herausforderung.

Die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt sich dynamisch weiter, und Unternehmen müssen ihre Berichts- und Prüfungsprozesse anpassen, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden.

Weitere Info

Alle wichtigen Unterlagen und Richtlinien zur europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung, wie die CSRD, ESRS, die EU-Taxonomie und der Green Deal, findest du über die untenstehende Schaltfläche. Klicke darauf, um direkt zu den relevanten Dokumenten und Leitfäden zu gelangen. 

Unterlagen & Richlinien

Checklisten & Co.

Die Kerninhalte aller ESRS (pdf)

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