Nachhaltigkeit mag auf den ersten Blick nicht unmittelbar mit meinem Portfolio in Verbindung stehen. Doch als jemand, der sich auf Teamentwicklung im Tourismus, insbesondere der Hotellerie, spezialisiert hat und eine Weiterbildung zur Nachhaltigkeitsmanagerin an der Deutschen Hotelakademie (DHA) absolviert hat, sehe ich es als wertvoll, diesem Thema Raum zu geben.
Mein Schwerpunkt liegt auf der sozialen Säule der Nachhaltigkeit, denn diese zieht sich wie ein roter Faden durch meine gesamte berufliche Laufbahn.
Soziale Nachhaltigkeit bedeutet unter anderem, das Wohl der Mitarbeitenden zu fördern, Resilienz zu stärken und ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem jeder sein Potenzial entfalten kann.
Gleichzeitig sind die drei Säulen der Nachhaltigkeit – sozial, ökologisch und ökonomisch – untrennbar miteinander verbunden. Sie bedingen und beeinflussen einander stets, und nur im Zusammenspiel können sie ihre volle Wirkung entfalten.
Daher möchte ich meinen Besuchern auf dieser Seite nicht nur eine Orientierung bieten, sondern auch ein Nachschlagewerk im Nachhaltigkeits-Dschungel schaffen. Nachhaltigkeit liegt mir persönlich am Herzen und fließt unmittelbar in meine Arbeit ein. Es geht darum, die Brücke zu schlagen zwischen persönlichem Engagement und der Verantwortung, die wir als Unternehmen tragen, um langfristig erfolgreich und verantwortungsvoll zu handeln.
Der ökologische Aspekt der Nachhaltigkeit umfasst Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und zur Reduktion von Ressourcenverbrauch. In der Hotellerie bedeutet das beispielsweise, den Energie- und Wasserverbrauch zu senken, Müll zu reduzieren und nachhaltige Lieferketten zu nutzen. Das kann durch energiesparende Geräte, Wasseraufbereitungsanlagen oder die Zusammenarbeit mit regionalen, nachhaltigen Lieferanten erreicht werden.
Der soziale Aspekt bezieht sich auf das Wohl der Mitarbeitenden und der Gemeinschaft. In der Hotellerie bedeutet das, faire Arbeitsbedingungen zu schaffen, die persönliche Entwicklung zu fördern und ein inklusives Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Resilienztraining, Gesundheitsprogramme und Maßnahmen zur Verbesserung der Work-Life-Balance sind Beispiele, wie soziale Nachhaltigkeit umgesetzt werden kann. Dies trägt dazu bei, die Mitarbeiterbindung zu erhöhen und das Wohlbefinden aller Beteiligten zu stärken.
Governance bezieht sich auf die verantwortungsvolle Unternehmensführung. In der Hotellerie bedeutet dies, Transparenz zu fördern, ethische Standards einzuhalten und klare Richtlinien für den Umgang mit Mitarbeitenden und Gästen zu etablieren. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, Anti-Korruptionsstrategien und der Aufbau einer Feedback-Kultur, die das Vertrauen aller Stakeholder stärkt.
Unternehmen müssen regelmäßig berichten, wie sie in den Bereichen Umwelt (Economy), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) abschneiden. Das Ziel ist, transparent zu machen, wie Unternehmen zur Nachhaltigkeit beitragen.
Die EU hat Regeln wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erlassen, um sicherzustellen, dass Unternehmen nicht nur über ihre Finanzen, sondern auch über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen informieren.
Auch Unternehmen, die (noch) nicht berichtspflichtig sind, können freiwillig Berichte erstellen. Das bietet Vorteile wie:
Diese Beispiele helfen zu verstehen, wie umfassend die Berichterstattung sein kann und wie vielfältig die Themen sind, die adressiert werden müssen. Auch kleinere Unternehmen können schon früh mit einer Berichterstattung beginnen, indem sie sich gezielt auf einzelne dieser Themenfelder konzentrieren, um ihre Position zu stärken.
Für Unternehmen, die sich dem Thema nähern wollen, ohne direkt verpflichtet zu sein, kann die Konzentration auf den sozialen Bereich besonders sinnvoll sein. Mitarbeitermotivation, faire Arbeitsbedingungen und soziale Verantwortung können Wettbewerbsvorteile bringen, die auch langfristig wirtschaftlichen Erfolg fördern.
Es geht um den Einfluss eines Unternehmens auf beispielsweise:
Umwelt:
Klimaschutz, Ressourcenverbrauch, Biodiversität, Umweltauswirkungen der Lieferkette.
Soziales:
Arbeitsbedingungen, Diversität, faire Bezahlung, Mitarbeiterentwicklung, Work-Life-Balance, Menschenrechte in der Lieferkette.
Governance:
Unternehmensführung, Compliance, Transparenz, Risikomanagement, Datenschutz und IT-Sicherheit.
Die CSRD gibt den rechtlichen Rahmen vor und verpflichtet Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die ESRS liefern die detaillierten Vorgaben, wie diese Berichte erstellt werden sollen. Einfach gesagt: Die CSRD sagt, wer und was berichtet werden muss, während die ESRS regeln, wie das konkret umgesetzt wird.
Ja, Unternehmen müssen beide Dokumente parallel verwenden. Die CSRD legt fest, wer berichten muss und über welche Themenbereiche (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung). Die ESRS liefern die detaillierten Vorgaben, wie der Bericht erstellt werden soll. Nur durch die Kombination beider Richtlinien können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Berichterstattung transparent, vergleichbar und rechtlich konform den Anforderungen der EU entspricht.
Der Green Deal ist der große Plan der EU, um Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Das bedeutet, dass alle Bereiche – von Energie über Landwirtschaft bis zur Industrie – weniger CO₂ ausstoßen und umweltfreundlicher werden müssen. Die Berichterstattungspflicht ist ein Werkzeug, um Unternehmen dazu zu bringen, ihren Beitrag zu diesem Ziel offenzulegen. Durch ihre Berichte zeigen Unternehmen, was sie tun, um umweltfreundlicher zu werden und wie sie die Ziele des Green Deals unterstützen.
Die EU-Taxonomie-Verordnung legt fest, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Das Ziel ist es, zu definieren, was "grün" ist und was nicht, um sicherzustellen, dass Unternehmen ehrlich und transparent berichten. Für Unternehmen bedeutet das, dass sie in ihren Berichten angeben müssen, ob und wie ihre Tätigkeiten zu den Umweltzielen der EU beitragen. Das hilft Investoren, zu erkennen, welche Unternehmen wirklich nachhaltig arbeiten.
Die CSRD verpflichtet Unternehmen zur Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsleistungen, und die Taxonomie-Verordnung gibt ihnen die Regeln an die Hand, um zu bestimmen, welche ihrer Aktivitäten nachhaltig sind. Unternehmen müssen also in ihren Berichten auch erklären, inwiefern sie den Anforderungen der EU-Taxonomie entsprechen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Berichte über Umweltmaßnahmen klar und nachvollziehbar sind.
EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) ist eine unabhängige Organisation, die für die Entwicklung von Rechnungslegungsstandards auf europäischer Ebene verantwortlich ist. Ursprünglich wurde EFRAG gegründet, um die Europäische Kommission bei der Entwicklung und Umsetzung von IFRS (International Financial Reporting Standards) zu unterstützen, hat jedoch in den letzten Jahren ihre Rolle erweitert und ist nun stark in die Entwicklung von Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards involviert.
Die Arbeit von EFRAG ist daher wesentlich, um die Anforderungen der CSRD zu erfüllen und sicherzustellen, dass die EU-Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit klar und vergleichbar berichten.
Die VSME-Standards (Voluntary Sustainability Standards for SMEs) der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) sind freiwillige Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entwickelt wurden. Diese Standards zielen darauf ab, KMU dabei zu unterstützen, ihre Nachhaltigkeitsziele und -maßnahmen strukturiert zu dokumentieren und zu kommunizieren.
Im Januar 2024 veröffentlichte die EFRAG einen ersten Entwurf des VSME-Standards zur öffentlichen Konsultation. Dieser Entwurf bietet KMU eine vereinfachte Alternative zu den umfassenderen European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die für größere Unternehmen verpflichtend sind. Durch die Anwendung der VSME-Standards können KMU ihre Nachhaltigkeitsleistungen transparent darstellen und so den Anforderungen von Geschäftspartnern, Kunden und Finanzinstituten gerecht werden.
Die VSME-Standards berücksichtigen die begrenzten Ressourcen von KMU und bieten praxisnahe Ansätze zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Unternehmensberichterstattung. Sie decken Themen wie Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ab und fördern eine einheitliche und anerkannte Berichterstattung.
SDGs (Sustainable Development Goals) sind die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, die 2015 als Teil der Agenda 2030 verabschiedet wurden. Es gibt insgesamt 17 Ziele, die darauf abzielen, eine nachhaltige Entwicklung auf sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Ebene weltweit zu fördern. Diese Ziele sind eine globale Antwort auf die Herausforderungen unserer Zeit, wie Armut, Ungleichheit, Klimawandel, Umweltzerstörung, Frieden und Gerechtigkeit. Die SDGs sind sehr breit gefächert und umfassen sowohl Themen wie hochwertige Bildung, Geschlechtergleichheit, den Schutz von Ozeanen und Landökosystemen als auch nachhaltigen Konsum und Produktion.
Einige der wichtigsten SDGs sind:
Die IDGs (Inner Development Goals) sind eine Initiative, die sich auf die inneren Fähigkeiten und Qualitäten des Menschen konzentriert, die erforderlich sind, um die SDGs zu erreichen. Die IDGs gehen davon aus, dass die globalen Herausforderungen nicht nur durch äußere, technische Lösungen bewältigt werden können, sondern auch durch die Entwicklung der inneren Fähigkeiten, die notwendig sind, um mit diesen Herausforderungen umzugehen.
Die IDGs sind in fünf Kategorien unterteilt:
Die Begriffe Scope 1, 2 und 3 beschreiben die verschiedenen Kategorien von Treibhausgasemissionen, die Unternehmen verursachen können:
Das Verständnis dieser Kategorien hilft dabei, Maßnahmen zu identifizieren, um Emissionen gezielt zu reduzieren und nachhaltiger zu wirtschaften.
Betriebliche CO2-Bilanz - Scopes leicht erklärt - KliMaWirtschaft
Unternehmen, die Nachhaltigkeit in ihre Geschäftspraktiken integrieren möchten, sollten sich an einer Vielzahl von Richtlinien und Standards orientieren. Diese bieten Orientierungshilfen zur nachhaltigen Unternehmensführung und zur Transparenz in der Berichterstattung. Hier sind einige der wichtigsten Richtlinien, die für Unternehmen von Bedeutung sind:
Unternehmen sollten sich bei der Integration von Nachhaltigkeit an den ESRS, der EU-Taxonomie und der CSRD orientieren, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Transparenz zu gewährleisten. Gleichzeitig können die GRI-Standards, der UN Global Compact und die SDGs als freiwillige Rahmenwerke genutzt werden, um die eigene Nachhaltigkeitsstrategie weiterzuentwickeln. Die ISO 14001 bietet einen strukturierten Ansatz für das Umweltmanagement, während die IDGs und VSME-Standards insbesondere kleinere Unternehmen und die persönliche Entwicklung der Mitarbeitenden im Blick haben.
Die Auswahl der richtigen Richtlinien hängt oft von der Unternehmensgröße, Branche und den spezifischen Zielen ab, die das Unternehmen erreichen möchte. Durch eine Kombination dieser Standards können Unternehmen sicherstellen, dass sie ihre Nachhaltigkeitsziele strategisch, umfassend und transparent verfolgen.
Die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein zentraler Bestandteil der Bemühungen, die europäische Wirtschaft auf nachhaltigere, klima- und umweltfreundlichere Grundlagen zu stellen. Durch gesetzliche Regelungen und Rahmenwerke möchte die Europäische Union (EU) Unternehmen dazu verpflichten, umfassende, transparente und vergleichbare Berichte über ihre ökologischen, sozialen und Governance-Leistungen (ESG) zu veröffentlichen.
1.Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD):
Die CSRD ist ein bedeutender Rechtsrahmen, der im Jahr 2021 von der EU verabschiedet wurde, um die vorherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) zu erweitern und zu aktualisieren. Die CSRD legt detaillierte Anforderungen für Unternehmen in Bezug auf ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung fest. Es betrifft mehr Unternehmen als die NFRD und verlangt eine umfassendere Offenlegung von ESG-Daten. Diese Berichte sollen in die Finanzberichterstattung integriert und von externen Prüfern überprüft werden.
Hauptmerkmale der CSRD:
2. European Sustainability Reporting Standards (ESRS):
Die ESRS werden von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt und dienen als konkrete Richtlinien für die CSRD. Diese Standards legen fest, welche Daten zu berichten sind und wie diese Informationen standardisiert und vergleichbar aufbereitet werden.
3. Green Deal und Taxonomie-Verordnung:
Die EU-Taxonomie-Verordnung bietet einen Rahmen zur Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten, die als ökologisch nachhaltig gelten. Unternehmen, die gemäß der CSRD berichten müssen, müssen ebenfalls angeben, inwiefern ihre Aktivitäten den Anforderungen der EU-Taxonomie entsprechen. Die Taxonomie-Verordnung stellt sicher, dass Unternehmen Aktivitäten transparent darstellen, die zur Erreichung der EU-Klimaziele beitragen.
4. Doppelte Wesentlichkeit:
Das Konzept der doppelten Wesentlichkeit spielt eine zentrale Rolle in der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Es fordert Unternehmen auf, sowohl die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Umwelt und Gesellschaft als auch die Auswirkungen von Umwelt- und sozialen Themen auf das Unternehmen selbst zu bewerten und zu berichten.
5. Ziele der Berichterstattung:
Die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung zielt darauf ab, Transparenz zu erhöhen, Anlegern und anderen Stakeholdern umfassende Informationen zu geben und die Verantwortlichkeit von Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit zu stärken. Dadurch soll die Finanzierung von nachhaltigen Projekten gefördert und die Transformation hin zu einer grüneren Wirtschaft beschleunigt werden.
Obwohl die Regulierung bereits auf einem sehr hohen Niveau ist, stehen Unternehmen vor Herausforderungen in Bezug auf die Datenerhebung, Standardisierung und Berichterstattung, insbesondere wenn es um internationale Märkte geht. Die Harmonisierung der Berichterstattung mit anderen globalen Standards (wie den GRI-Standards oder dem TCFD) bleibt eine zentrale Herausforderung.
Die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt sich dynamisch weiter, und Unternehmen müssen ihre Berichts- und Prüfungsprozesse anpassen, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden.
Alle wichtigen Unterlagen und Richtlinien zur europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung, wie die CSRD, ESRS, die EU-Taxonomie und der Green Deal, findest du über die untenstehende Schaltfläche. Klicke darauf, um direkt zu den relevanten Dokumenten und Leitfäden zu gelangen.
Die Kerninhalte aller ESRS (pdf)
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